Schutzengelpaket - Regle das Schwierige, solange es noch einfach ist
Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Das spanische Betreuungsrecht regelt, wer in einem solchen Fall die erforderlichen Entscheidungen trifft, wobei das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen so weit wie möglich gewahrt bleiben soll. Wird eine Betreuerin oder ein Betreuer durch das Gericht bestellt, so ist dieser nur im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises tätig und muss dabei auch die Wünsche der betroffenen Person berücksichtigen. Durch frühzeitige Vorsorge kann eine selbstbestimmte Lebensführung auch in Zeiten gewährleistet werden, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann. Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung lassen sich schon in gesunden Tagen präventive Entscheidungen treffen.
Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun.
Das Kernstück unseres “Schutzengelpaketes” ist die Erstellung einer Patientenverfügung (manifestación anticipada de voluntad) die in Spanien rechtsgültig ist. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung entweder mit einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Sowohl der Betreuer oder die Betreuerin als auch der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigte sind dann an die Patientenverfügung gebunden. So ist Ihre Absicherung in Notfällen gegeben.
In Spanien ist die Erstellung einer Patientenverfügung, einer so genannten manifestación anticapada de voluntad, gesetzlich geregelt. Es gelten jedoch für jede Autonome Region verschiedene gesetzliche Regelungen, die mit unterschiedlichen Formvorschriften (notariell, vor einem näher bestimmten Zeugenkreis, vor dem Registerbeamten) einhergehen.
Ein zentrales nationales Register, das registro nacional de instrucciones previas, speichert sämtliche nach den einzelnen Rechtsordnungen der Autonomen Regionen erstellten Patientenverfügungen. Sinn und Zweck ist, dass regional vorgenommene Verfügungen im gesamten spanischen Hoheitsgebiet trotz unterschiedlicher Formvorschriften Wirksamkeit entfalten und zur Kenntnis gelangen.
Dies entbindet die Erstellerin bzw. den Ersteller aber nicht von den Formvorschriften, die in der Autonomen Region gelten, in der sie oder er ihren oder seinen (ständigen) Aufenthalt hat. Über die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen kann man sich auf der Internetseite des spanischen Gesundheitsministeriums (Ministerio de Sanidad, Servicios Sociales e Igualdad) informieren.
Unser Schutzengel-Team berät Sie bei der Erstellung der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht.
Monitoring
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderung, kann keine Gewähr übernommen werden. Wir versorgen Sie mit aktuellen Informationen zu gesetzlichen Änderungen im Bereich der Patientenrechte, des Betreuungsrechts oder anderer relevanter Themen in Spanien. Zudem gehört zu unserem “Schutzengelpaket” ein Monitoring, um mögliche und notwendige Aktualisierungen vorzunehmen.
Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen
Vertrauen und qualitativ hochwertige Leistungen gehören für
uns zusammen wie die Mona Lisa und ihr Lächeln.
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