Vermögenssteuer in Spanien
Regel- und Sonderfälle und Optimierungsmöglichkeiten
Zur Vermögensteuer: Seit 2015 gelten auf den Inseln die zweithöchsten Vermögensteuersätze Spaniens (0,28 bis 3,45 %), übertroffen nur von denen in Extremadura (0,30 bis 3,75 %). Die Vermögensteuernormen der staatlichen Regelung sowie jener Regionen, die eigene Regelungen beschlossen haben, finden Sie auf unserer öffentlichen Online-Datenbank „Willipedia“. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Möglichkeiten bestehen, die Vermögensteuerbelastung zu senken oder gänzlich zu vermeiden. Diese Möglichkeiten müssen nach Maßgabe der Situation des Betroffenen auf individueller Basis analysiert werden.
Immobilien in der Vermögensteuer
Vermögensteuer bei Kapital- und Personengesellschaften
Anrechenbarkeit von Darlehen
Spezialthemen
Nichtresident bleiben durch steuerliche Familientrennung
Strafen für falsche Angaben oder Nichterklärung
Optimierungsstrategien

Weiterführende Informationen

Hier finden sie den ausführlichen Enzyklopädie Eintrag zum Thema auf unserer Wissen Datenbank für Steuern und Recht in Spanien.
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