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Erbschaftsteuer und Gerechtigkeit

Wie die Übertragung Ihres Lebenswerkes gelingen kann

Die Übertragung von Vermögen in die nächste Generation ist in einigen Ländern mit erheblichen Steuerlasten verbunden – Deutschland zählt dabei weltweit zu den Spitzenreitern. Nicht nur die Generation der Erben, auch die Generation der Erblasser macht sich viele Gedanken über die Erbschaftsteuer. 

Wenn möglicherweise 30 Prozent Erbschaftsteuer auf das Gesamtvermögen anfallen, kann dies sogar die Existenz bedrohen. Viele unserer Mandanten empfinden es zudem als ungerecht, dass ihr Vermögen, das bereits einmal versteuert wurde, beim Übergang an die Erben erneut besteuert wird. Dies führt unweigerlich zu der Frage, was wir unter „Gerechtigkeit“ verstehen und wie der Staat durch diese Steuer von „Reich“ zu „Arm“ umverteilt. Das ist eine gesellschaftliche und politische Frage, zu der wir keine Stellung nehmen.

Neben der Höhe der Steuerlast gehört auch die Komplexität des deutschen Erbschaftsteuerrechts zur Weltspitze und wird oft als „Buch mit sieben Siegeln“ bezeichnet. Es gibt aber Strategien, um die Steuerlast erheblich zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden. Gemeinsam mit einem hochqualifizierten internationalen Netzwerk teilen wir gerne wertvolle Einblicke mit Ihnen, wie Sie Ihr Vermögen steueroptimiert und generationsübergreifend gestalten können. Wir achten dabei auf das richtige Verhältnis von rechtlicher und steuerlicher Expertise sowie wirtschaftlichem Denken. Lassen Sie sich inspirieren, wie Sie die Früchte Ihrer Lebensleistung bestmöglich schützen und konservieren können.

Höhe des übertragenen Vermögens

in Deutschland in Mrd. Euro

Quelle: Statistisches Bundesamt

Gezahlte Erbschaft- und Schenkungsteuer

in Deutschland in Mrd. Euro

Quelle: Statistisches Bundesamt

Deutsche Steuersätze nach Steuerklassen in Prozent

Wert der Erbschaft1

Steuerklasse

I

II

III

Bis 75.000 €

7 %

15 %

30 %

Bis 300.000 €

11 %

20 %

30 %

Bis 600.000 €

15 %

25 %

30 %

Bis 6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

Bis 13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

Bis 26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

Über 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Durch gezielte Anpassungen in der Familienstruktur lässt sich die Erbschaftsteuer erheblich senken. Der Schlüssel liegt in den unterschiedlichen Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsverhältnis variieren: Ehepartner profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro, während Kinder pro Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben können. Für Geschwister und Ex-Partner beträgt der Freibetrag hingegen nur 20.000 Euro. Wer ein größeres Vermögen übertragen möchte, kann durch Maßnahmen wie Wiederheirat oder Adoption von höheren Freibeträgen profitieren. In einigen Fällen kann es strategisch sinnvoll sein, den geschiedenen Ehepartner erneut zu heiraten oder den Bruder bzw. einen neuen Partner für das Unternehmen zu adoptieren. So lassen sich familiäre Bindungen steuerlich optimieren und die Steuerlast deutlich reduzieren. Diese Maßnahmen müssen jedoch gut durchdacht und detailliert geplant werden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden.

Das Berliner Testament, bei dem das gesamte Vermögen zunächst an den überlebenden Ehepartner übergeht, ist in Deutschland eine gängige Form der Nachlassregelung. Allerdings kann es erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen: Wenn das gesamte Erbe zunächst an den Ehepartner geht, bleiben die Freibeträge der Kinder ungenutzt. Dies führt dazu, dass im zweiten Erbfall, wenn das Vermögen schließlich an die Kinder vererbt wird, deutlich höhere Erbschaftsteuern anfallen, da die Freibeträge der Kinder aus der ersten Erbphase verbraucht sind.

Eine Alternative besteht darin, das Berliner Testament strategisch mit einem Vermächtnis zu kombinieren. So kann ein Teil des Vermögens direkt an die Kinder weitergegeben werden, wodurch deren Freibeträge bereits im ersten Erbfall genutzt werden. Dadurch lassen sich erhebliche Steuersparnisse erzielen und die finanzielle Belastung für die Familie reduzieren.

In vielen Familienkonstellationen sind direkte Schenkungen infolge geringerer Freibeträge steuerlich nachteilig. Ein prägnantes Beispiel ist die Schwiegertochter, die lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro genießt. Möchte man ihr eine größere Summe zukommen lassen, bietet die Kettenschenkung eine elegante Lösung, um erhebliche Steuervorteile zu genießen. Dabei überträgt der Vermögensinhaber den Betrag zunächst an seinen Sohn, der einen wesentlich höheren Freibetrag von 500.000 Euro hat. Anschließend reicht der Sohn das Vermögen an seine Ehefrau weiter. Beide Übertragungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge steuerfrei. Diese Strategie erfordert jedoch eine präzise vertragliche Ausgestaltung, um rechtliche Verpflichtungen zur Weitergabe des Vermögens zu vermeiden. 

Bei Ehepaaren mit ungleich verteiltem Vermögen bleiben häufig steuerliche Freibeträge ungenutzt. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, kann die sogenannte Güterstandschaukel zum Einsatz kommen. Dabei wechseln die Ehepartner vorübergehend vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung. Dieser Wechsel ermöglicht es, Vermögen steuerfrei auszugleichen – ähnlich wie bei einer Scheidung, jedoch ohne die Ehe tatsächlich zu beenden. Danach kehren die Ehepartner in die Zugewinngemeinschaft zurück. Auf diese Weise können beide Partner ihre Freibeträge vollständig nutzen und sicherstellen, dass auch Kinder und Enkel im Erbfall optimal von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Strategie erfordert jedoch eine enge Abstimmung mit Steuerberater und Notar, um den Prozess rechtssicher zu gestalten.

Weitere Infos zur Güterstandsschaukel finden Sie hier.

Angesichts der gestiegenen Immobilienwerte infolge der Marktentwicklung der vergangenen Jahre hat die Vererbung von Immobilien häufig zu hohe Steuerbelastungen zur Folge. Eine intelligente Alternative besteht darin, das Familienheim innerhalb der Familie zu verkaufen. Wenn Eltern ihre Immobilie an ihre Kinder veräußern, können diese das Objekt steuerfrei erwerben. Das zur Finanzierung aufgenommene Darlehen kann schrittweise durch Schenkungen getilgt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Immobilienverkauf innerhalb der Familie sogar mehrfach wiederholt werden, ohne dass Steuern anfallen. Entscheidend ist, dass die Immobilie von den Erben selbst genutzt wird, um die Steuerfreiheit zu sichern. Diese Strategie ermöglicht es, die steuerlichen Freibeträge optimal auszuschöpfen und gleichzeitig das Familienvermögen langfristig zu sichern.

Umzug ins Ausland: Wie durch Wohnsitzverlagerung die Erbschaftsteuer vermieden werden kann

Ein Umzug ins Ausland kann eine äußerst effektive Methode sein, der Erbschaftsteuer zu entgehen. In vielen Ländern gibt es entweder keine oder deutlich niedrigere Erbschaftsteuern als in Deutschland. Besonders attraktiv sind Länder wie Österreich - hier wurde Erbschaftsteuer bereits 2008 abgeschafft - oder Portugal und Spanien, die für ausländische Vermögensinhaber günstige Steuerregeln bieten. 

Wer sich entscheidet, seinen Hauptwohnsitz in einem solchen Land zu nehmen, kann die deutsche Erbschaftsteuer umgehen – vorausgesetzt, der Wohnsitz in Deutschland wird vollständig aufgegeben. 

Es reicht nicht, nur zeitweise im Ausland zu leben; der Lebensmittelpunkt muss eindeutig im Ausland sein. Das bedeutet, dass sowohl der Erblasser als auch der Erbe mindestens fünf Jahre vor dem Erbfall ihren Wohnsitz im Ausland anmelden müssen, um von den Steuervergünstigungen zu profitieren. 

Welche Millionärsbewegungen vor diesem Hintergrund zu beobachten sind, zeigen die folgenden Grafiken. 

Mehr dazu in unserer News “Millionäre im Fokus: Mobilität - das wertvollste Gut der Zukunft”

Prognostizierte Zu- und Abwanderung von Millionären im Jahr 2024

Weltweiter Überblick

Land

Prognostizierte Abwanderung von 
Millionären im Jahr 2024

China

- 15.200

GB

- 9.500

Indien

- 4.300

Südkorea

- 1.200

Russland

- 1.000

Brasilien

- 800

Südafrika

- 600

Taiwan

- 400

Nigeria

- 300

Vietnam

- 300

Land

Prognostizierte Einwanderung 
von Millionären im Jahr 2024

VAE

+ 6.700

USA

+ 3.800

Singapur

+ 3.500

Kanada

+ 3.200

Australien

+ 2.500

Italien

+ 2.200

Schweiz

+ 1.500

Griechenland

+ 1.200

Portugal

+ 800

+ 400

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in Deutschland verbleibendes Vermögen weiterhin der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen kann. So bleiben beispielsweise Immobilien, Unternehmen oder Kapitalanlagen, die in der Bundesrepublik gehalten werden, steuerpflichtig. Deshalb ist eine sorgfältige Planung erforderlich, um sicherzustellen, dass sowohl das Vermögen als auch der Wohnsitz vollständig ins Ausland verlagert werden, wenn eine vollständige Steuerfreiheit angestrebt wird. Darüber hinaus müssen die steuerlichen Regelungen des Ziellandes genau geprüft werden, um sicherzustellen, dass dort keine anderen Steuern oder Abgaben anfallen, die möglicherweise ähnlich hoch sind wie die deutsche Erbschaftsteuer.

Für Familien, die international aufgestellt sind und ihr Vermögen in verschiedenen Ländern halten, bietet der Auslandsumzug eine interessante Möglichkeit, ihre Erbschaftsplanung global zu optimieren. Diese Strategie erfordert jedoch eine umfassende Beratung durch internationale Steuerexperten, da jedes Land unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen bietet. Der potenzielle Steuervorteil kann jedoch erheblich sein, und der Umzug bietet womöglich auch langfristige Vorteile für die Nachfolgeplanung.

Eine besonders attraktive Strategie zur Reduzierung der Erbschaftsteuer ist der Einsatz des Nießbrauchs. Dabei wird beispielsweise eine Immobilie auf die Kinder übertragen, während die Eltern das lebenslange Nutzungsrecht an den Erträgen behalten. Das bedeutet, dass die Kinder zwar Eigentümer werden, die Eltern jedoch weiterhin von den Mieteinnahmen oder anderen Erträgen profitieren. Vorteil: Der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens wird durch den Nießbrauch gemindert, was die Schenkung- oder Erbschaftsteuer erheblich reduziert. Gleichzeitig können die Eltern die Erträge weiterhin versteuern und dabei Werbungskosten geltend machen, was zusätzliche finanzielle Vorteile schafft. Der Nießbrauch bietet somit nicht nur steuerliche Entlastung, sondern auch finanzielle Sicherheit.

Diese Strategie lässt sich nicht nur auf Immobilien, sondern auch auf Wertpapierdepots oder Unternehmensbeteiligungen anwenden, was sie besonders vielseitig macht.

Für mittelständische Unternehmen gibt es besondere steuerliche Regelungen, die eine steuerfreie Übertragung ermöglichen. Voraussetzung: Das sogenannte Verwaltungsvermögen wie Bankguthaben oder Immobilien macht weniger als zehn Prozent des Unternehmenswerts aus. Wird dieser Anteil überschritten, kann es sinnvoll sein, das Verwaltungsvermögen vor dem Erbfall in begünstigtes Vermögen umzuwandeln. Dies können Investitionen in den Betrieb sein, die gleichzeitig zur Stärkung des Unternehmens beitragen. Unternehmenserben profitieren so von einer steuerlich optimierten Nachfolge, ohne das Unternehmen oder Arbeitsplätze zu gefährden.

Die Nutzung von begünstigtem Vermögen ist eine weitere effektive Strategie, um die Erbschaftsteuer zu minimieren. Dieses Vermögen unterliegt entweder einer ermäßigten oder gar keiner Besteuerung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denkmalgeschützte Immobilien, Fotovoltaikanlagen, Kunstsammlungen oder landwirtschaftliche Betriebe sind Beispiele für Vermögensarten, die steuerlich begünstigt werden können. Denkmalgeschützte Immobilien sind oft von der Erbschaftsteuer befreit, solange sie ordnungsgemäß instandgehalten werden und ihre kulturelle Bedeutung erhalten bleibt. Kunst kann ebenfalls steuerfrei übertragen werden, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, etwa durch eine Leihgabe an Museen oder Galerien. Es ist oft ausreichend, einen Leihvertrag abzuschließen, ohne die Kunstwerke dauerhaft auszustellen, was einen flexiblen Umgang mit dem Vermögen ermöglicht.

Darüber hinaus profitieren auch Unternehmensbeteiligungen von Steuererleichterungen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise müssen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mindestens 25 Prozent des Unternehmens umfassen, und dieses darf nicht überwiegend aus Verwaltungsvermögen wie etwa Bankguthaben oder Immobilien bestehen. Diese Regelungen sollen produktives Betriebsvermögen fördern und sicherstellen, dass Unternehmen im Familienbesitz über Generationen hinweg erhalten bleiben, ohne durch die Erbschaftsteuer in ihrer Existenz bedroht zu werden.

Stiftungen bieten in Deutschland eine interessante Möglichkeit zur Steueroptimierung, insbesondere im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine beliebte Form ist die Familienstiftung, die als privatrechtliche Stiftung vor allem der Versorgung und dem langfristigen Erhalt des Familienvermögens dient. Bei der Gründung einer Familienstiftung fällt zwar einmalig Erbschaftsteuer an, doch danach wird diese nur alle 30 Jahre erneut besteuert (Ersatzerbschaftsteuer). Diese Steuerlast ist meist geringer als die wiederholte Besteuerung bei jedem Generationswechsel im Familienverbund.

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind sogar vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Zusätzlich können Spenden und Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei Zuwendungen bis zu einer Million Euro ist dies über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich, was weitere steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Darüber hinaus lassen sich über eine Stiftung Pflichtteilsansprüche reduzieren oder sogar umgehen. Vermögenswerte, die zu Lebzeiten in eine Stiftung eingebracht wurden, gehören nicht mehr zum Nachlass und sind damit nicht von Pflichtteilsberechtigten einforderbar. Dadurch kann das Vermögen vor einer Zersplitterung geschützt werden, insbesondere wenn es sich um Unternehmen oder größere Immobilienportfolios handelt, die als Ganzes erhalten bleiben sollen.

Langfristig bietet eine Stiftung auch Schutz vor Familienstreitigkeiten, da sie einen klaren rechtlichen Rahmen zur Verwaltung und Verteilung des Vermögens schafft. Der Stifter kann bereits zu Lebzeiten festlegen, wie das Vermögen verwendet werden soll. Allerdings ist die Errichtung einer Stiftung ein komplexer rechtlicher Vorgang, der sorgfältige Planung und die Beratung durch Experten erfordert. Besonders bei Familienstiftungen muss die alle 30 Jahre fällige Ersatzerbschaftsteuer berücksichtigt werden, um langfristige Steuerbelastungen realistisch kalkulieren zu können. Es ist daher wichtig, die individuellen Ziele und Wünsche des Stifters sowie die steuerlichen und rechtlichen Aspekte genau abzuwägen. 

Stiftungen in Österreich

In Österreich gibt es zwei Hauptformen von Stiftungen: die Privatstiftung und die gemeinnützige Stiftung. Die österreichische Privatstiftung ist vergleichbar mit der deutschen Familienstiftung und bietet ebenfalls verschiedene Vorteile bei der Vermögensplanung.

Privatstiftung

Die österreichische Privatstiftung wird häufig zur langfristigen Verwaltung von Vermögenswerten genutzt und bietet Schutz vor einer Zersplitterung des Vermögens durch Erbschaft. Sie kann beispielsweise Immobilien, Unternehmen oder Wertpapiere verwalten. Die Stiftung ist eine juristische Person und damit unabhängig vom Gründer. Der Stifter kann jedoch in der Stiftungsurkunde genau festlegen, wie das Vermögen verwendet und welche Begünstigten bedacht werden sollen.

Steuerlich fällt bei der Gründung einer Privatstiftung eine sogenannte Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5 Prozent des gestifteten Vermögens an. Diese ist relativ niedrig im Vergleich zu den Erbschaftsteuersätzen in anderen Ländern. Auf Kapitalerträge innerhalb der Stiftung wird eine Zwischensteuer von 25 Prozent erhoben. Bei Ausschüttungen an Begünstigte fällt eine Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent an. Durch die gezielte Gestaltung der Stiftung kann jedoch die Steuerbelastung reduziert werden, insbesondere wenn Ausschüttungen vermieden oder gestaffelt vorgenommen werden.

Gemeinnützige Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen in Österreich ähnlich wie in Deutschland genießen Steuerbefreiungen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Zudem können Spenden an diese Stiftungen steuerlich geltend gemacht werden, was sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen interessant ist.

Stiftungen in Liechtenstein

Liechtenstein ist bekannt für sein flexibles und stiftungsfreundliches Rechtssystem, das es zu einem beliebten Standort für internationale Stiftungen macht. Die liechtensteinische Stiftung wird häufig zur internationalen Vermögensplanung und -sicherung genutzt.

Rechtliche Struktur

Liechtensteinische Stiftungen können sowohl privater als auch gemeinnütziger Natur sein. Sie bieten eine hohe Flexibilität in der Gestaltung und Verwaltung des Stiftungsvermögens. Die Stiftung kann nahezu jede Art von Vermögen verwalten, von Wertpapieren und Immobilien bis hin zu Kunstwerken und Unternehmensanteilen. Zudem können komplexe Strukturen geschaffen werden, die hohe Diskretion und Vermögensschutz bieten.

Steuerliche Vorteile

Liechtenstein erhebt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Damit ist der Standort besonders attraktiv für Stifter, die hohe Vermögenswerte vererben oder schenken möchten. Stiftungen unterliegen einer jährlichen Mindeststeuer in Höhe von 1.800 CHF. Sie sind zudem grundsätzlich von der Ertragssteuer befreit, solange sie keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Eine liechtensteinische Stiftung kann auch als Instrument zur internationalen Steuerplanung genutzt werden, da das Land zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen unterhält.

Vermögensschutz

Liechtenstein bietet einen starken rechtlichen Rahmen zum Schutz von Stiftungsvermögen, auch vor Gläubigern. Dies macht liechtensteinische Stiftungen attraktiv für Personen, die Vermögen vor potenziellen Risiken schützen möchten. Das Stiftungsrecht in Liechtenstein erlaubt eine hohe Diskretion bei der Verwaltung und Begünstigung des Stiftungsvermögens.

Fazit

Sowohl Österreich als auch Liechtenstein bieten mit ihren Stiftungsmodellen interessante Möglichkeiten zur Vermögensverwaltung und Steueroptimierung. Während die österreichische Privatstiftung vor allem zum langfristigen Erhalt und zur Verwaltung von Familienvermögen genutzt wird, bietet Liechtenstein mit seiner rechtlichen und steuerlichen Struktur einen flexiblen und international attraktiven Rahmen für Stifter. 

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