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Spanien und die Vermögensteuer

Auswirkungen der steuerlichen Ansässigkeit

Nach spanischem Steuerrecht sind Sie in Spanien steueransässig (unbeschränkt steuerpflichtig), wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im spanischen Hoheitsgebiet aufhalten. Sollte Ihre Familie (Ehegatte und Kinder) bereits in Spanien steueransässig sein, wird auch Ihre Steueransässigkeit vermutet. Sie müssen nachweisen, dass Sie weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien waren, um diese Vermutung zu widerlegen. Die gesetzliche Definition, wie die Anwesenheitstage zu ermitteln sind, fehlt allerdings.

Folgen der Steueransässigkeit: 

Die Steueransässigkeit in Spanien führt zur unbeschränkten Steuerpflicht in mehreren Steuerarten:

  1. Einkommensteuer

  2. Erbschaftsteuer

  3. Schenkungsteuer 

  4. Vermögensteuer 

Die größten Auswirkungen gegenüber dem Steuerrecht anderer Länder dürfte die mögliche Belastung mit Vermögensteuer auf das Weltvermögen sein. Bei einem Nettovermögen von 10 Mio. € beträgt die jährliche Vermögensteuer auf den Balearen 145.445,00 € (Steuertabelle Stand 01.01. 2024).

Aktuelle Urteile des spanischen Finanzgerichts (TEAC): 

Das zentrale Wirtschaftsverwaltungsgericht Spaniens (TEAC) hat kürzlich über die Zählweise der Anwesenheitstage entschieden. In zwei Urteilen vom 28. März 2023 und 25. April 2023 ging es um Personen, die ihre Ansässigkeit in einem anderen Staat nachwiesen und keine Einkommensteuererklärung in Spanien abgegeben hatten, weil sie sich nicht als unbeschränkt steuerpflichtig ansahen.

Ergebnis der Urteile: 

  1. Bescheinigte Aufenthaltstage: Diese Tage können durch anerkannte Beweismittel wie Arztbesuche, Kreditkartenabrechnungen oder Flugtickets nachgewiesen werden.

  2. Vermutete Aufenthaltstage: Diese Tage liegen vernünftigerweise zwischen zwei bescheinigten Aufenthaltstagen. Diese Vermutung kann widerlegt werden, indem der Aufenthalt außerhalb Spaniens nachgewiesen wird.

  3. Sporadische Abwesenheitstage: Kurzreisen außerhalb Spaniens, die nicht zu einer anderen Ansässigkeit führen, werden ebenfalls als Aufenthaltstage gezählt.

Ein- und Ausreisetage sowie Aufenthalte von weniger als 24 Stunden zählen ebenfalls als Zähltage. Transittage durch Spanien, bei denen die Zoll- oder Einwanderungsschranke überschritten wird, werden ebenfalls als Aufenthaltstage gewertet.

In der Praxis empfiehlt es sich daher, eine umfassende Dokumentation zu führen, die über einen bloßen Reisekalender hinausgeht (z.B. Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge, Social-Media-Informationen usw.). Es sollte stets auch eine Einordnung verschiedener Anwesenheits- und Reisetage mit entsprechenden Nachweisen vorgenommen werden.

Alternative: Das Lex-Beckham-Regime in Spanien bietet eine Möglichkeit, die deutsche Wegzugsbesteuerung temporär zu vermeiden. Dieses spezielle Steuerprogramm ermöglicht über sechs Jahre eine reduzierte Besteuerung auf Erwerbseinkünfte und beschränkt die Vermögensteuer auf spanische Vermögenswerte.

Wichtige Info für Auswanderer: Struktur auf dem Prüfstand wegen neuer Verwaltungsanweisung!

Zwei Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung:

  1. Nebenwohnsitz in Deutschland behalten: Wenn Sie trotz Wegzugs nach Spanien einen Nebenwohnsitz in Deutschland behalten, können Sie Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufrechterhalten. Dadurch sollte keine Wegzugsbesteuerung ausgelöst werden. Aufgrund der aktuellen Verwaltungspraxis ist jedoch die Einholung einer verbindlichen Auskunft ratsam, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Steuerforderungen entstehen.

  2. Übertragung von Anteilen vor dem Wegzug: Durch die Übertragung Ihrer Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf eine neu gegründete deutsche GmbH & Co. KG vor dem Wegzug nach Spanien, kann die Wegzugsbesteuerung vermieden werden. Hierbei ist es oft vorteilhafter, die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden. Auch hier wird eine verbindliche Auskunft empfohlen, um Klarheit zu schaffen und steuerliche Vorteile zu sichern.

Nach Ablauf des Lex-Beckham-Regimes könnten steuerliche Herausforderungen auftreten. Eine Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 12 Jahren kann die Wegzugssteuer entfallen lassen. Zudem besteht Hoffnung, dass zukünftige Gesetzesänderungen die deutsche Wegzugsbesteuerung weiter entschärfen könnten.

Fazit: Das Lex-Beckham-Regime kann Ihnen helfen, die deutsche Wegzugsbesteuerung temporär zu vermeiden. Es ist jedoch essenziell, Ihre individuellen Umstände genau zu prüfen und eine verbindliche Auskunft einzuholen, um mögliche Risiken zu minimieren. Rechtsgestaltung spielt hierbei eine zentrale Rolle, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation zu finden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

📌 Lesen Sie mehr über das Lex-Beckham-Regime und wie Sie steuerliche Fallstricke bei einem Umzug nach Mallorca vermeiden können!

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