Strategie Güterstandschaukel
Reduzierung der Erbschaftsteuer durch Anpassung des Güterstands
Durch geschickte Anpassung des Güterstands lassen sich steuerliche Vorteile erzielen, darunter die Sicherung des Partners vor Erbschaftsteuer und die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen. Ein bedeutendes Instrument dafür ist der sogenannte „Güterstandschaukel“-Ansatz, obwohl er nicht ohne Herausforderungen ist. Ein einfacher Weg, Vermögen an Ehepartner oder Kinder weiterzugeben, ist die Schenkung. Sobald jedoch größere Vermögenswerte verschenkt werden, tritt die Schenkungsteuer in Kraft. Die „Güterstandschaukel“ bietet eine legale Methode, diese Steuer zu vermeiden. Hierbei wechseln Ehepaare von einer Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung, gleichen ihre Vermögenszuwächse aus und kehren dann wieder zur ursprünglichen Gütergemeinschaft zurück.
Rechtlicher Hintergrund und Nutzen
Dieses Verfahren wurde 2005 vom Bundesfinanzhof als legal anerkannt (Az.: II R 29/02). Die Güterstandschaukel kann nicht nur bei der Erbschaftsteuer helfen, sondern auch Pflichtteilsansprüche minimieren, das Familienvermögen vor Gläubigern schützen und bereits gezahlte Schenkungssteuern zurückholen.
Umsetzung der Güterstandschaukel
Ohne individuellen Ehevertrag befinden sich Ehepaare nach der Hochzeit in der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt, wobei das vor der Ehe vorhandene Vermögen und erhaltene Erbschaften oder Schenkungen unberührt bleiben. Beispielsweise kann, wenn das Vermögen eines Ehepartners während der Ehe erheblich zunimmt, ein Ausgleich an den anderen Partner erforderlich werden. Dies kann ohne Scheidung durch einen Ehevertrag erreicht werden, der den Wechsel zur Gütertrennung regelt. Hierbei erfolgt der Vermögensausgleich ohne Schenkungssteuer, da es sich um einen rechtlichen Anspruch und nicht um eine Schenkung handelt.
Das Hauptziel der Güterstandschaukel ist der Vermögensausgleich zwischen Ehepartnern.
Nach der Vermögensübertragung kehren Paare typischerweise zur Zugewinngemeinschaft zurück, wobei neues Vermögen ab diesem Zeitpunkt wieder beiden Partnern gemeinsam gehört. Eine gewisse Wartezeit von etwa sechs Monaten vor der Rückkehr wird empfohlen, obwohl keine gesetzliche Grundlage dafür existiert. Das Hauptziel der Güterstandschaukel ist der Vermögensausgleich zwischen Ehepartnern, insbesondere wenn einer während der Ehe wesentlich mehr Vermögen aufgebaut hat. Neben der Absicherung des weniger vermögenden Partners ermöglicht dieses Verfahren auch eine vorteilhafte Vermögensübertragung an ihre Kinder. Eltern können ihnen alle zehn Jahre steuerfrei Vermögen übertragen, und im Erbfall können Kinder von beiden Elternteilen Freibeträge nutzen. Wichtig ist, dass Schenkungen und Erbschaften innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden.
Risiko und Vorsichtsmaßnahme
Ein Risiko besteht darin, dass das übertragene Vermögen bei einer späteren Scheidung nicht zurückgefordert werden kann, da der Zugewinnausgleich nur nach der erneuten Gütergemeinschaft erfolgt. Daher ist Vertrauen in die Beständigkeit der Ehe entscheidend. Eine frühzeitige Planung ist wichtig, da eine Güterstandschaukel kurz vor dem Tod möglicherweise als Schenkung gewertet werden könnte, was zu Pflichtteilsansprüchen führen kann. Entstehen kann dann der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch des enterbten Kindes – ein Teil der Schenkung wird also so behandelt, als gehöre er noch in die Erbmasse. Eine Güterstandschaukel auf dem Sterbebett ist daher keine gute Idee, man sollte sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen.
Das Instrument der Güterstandschaukel gibt es in Spanien nicht. Es kann eine präventive Maßnahme für Nichtresidenten sein.
FAZIT: Diese Strukturierung bietet eine legale und effektive Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen, erfordert jedoch sorgfältige Planung und Umsetzung.
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