Von der Erbschaftsannahme bis zur Eigentumsumschreibung
Wie sich der gesamte länderübergreifende Prozess der Erbschaft in Spanien gestaltet
Mallorca übt eine hohe Anziehungskraft auf Menschen, besonders aus der DACH-Region aus, die hier bedeutende Vermögenswerte erwerben. Nach dem Tod eines geliebten Menschen stellt sich die Frage, wie die Erbschaft abgewickelt werden kann und was eigentlich im Ernstfall auf einen zukommt. Dieser Prozess variiert je nach Umständen und geltenden Vorschriften.
Unser Ansatz beginnt mit einer gründlichen Analyse der persönlichen, familiären und vertraglichen Verhältnisse des Erblassers sowie einer umfassenden Inventur des Nachlassvermögens. Wir identifizieren das anwendbare Erbrecht, beantragen erforderliche Dokumente, optimieren Gebühren und Steuern (soweit möglich), erklären unseren Mandanten natürlich die in Spanien notwendige Erbschaftsannahme und organisieren die Umschreibungen allerVermögenswerte auf die Erben in den entsprechenden Registern. All dies ist Teil unseres umfassenden „NachlassManager-Pakets“.
Dank unserer Kompetenz und Efahrung im internationalen und nationalen Erbrecht sowie im Erbschaftssteuerrecht bieten wir fundierte Beratung. Dabei arbeiten wir eng mit Ihren Beratern im Heimatland zusammen, um eine ganzheitliche Lösung zu entwickeln, die auch familiäre und generationenübergreifende Vorstellungen berücksichtigt. Während dieses oft komplexen und emotional belastenden Prozesses begleiten wir Sie einfühlsam und professionell.
Wir begleiten Sie professionell und einfühlsam durch diesen oft komplexen Prozess.
Nachfolgend erläutern wir unseren bewährten Prozessablauf:
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Erstgespräch.mp3
1. Erstgespräch zur Annahme einer Erbschaft in Spanien
Im Rahmen des Erstgesprächs, das hauptsächlich der Informationsbeschaffung und Sachverhaltsermittlung dient, werden folgende grundlegende Punkte besprochen:
Erblasser und Erben
Erfassung der persönlichen Daten des Erblassers und der Erben sowie deren Verwandtschaftsverhältnisse.Existenz einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bzw. gesetzliche Erbfolge
Überprüfung der Existenz eines Testaments bzw. Erbvertrags und erste Besprechung des Inhalts, falls vorhanden.Überblick über die Erbmasse
Erfassung der Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Bankkonten) und Verbindlichkeiten (z.B. Hypotheken, Kredite).Notwendige Dokumente
Erste Information darüber, welche Dokumente benötigt werden (z.B. Geburts- und Sterbeurkunden, Testament).Mandantenziele
Vorläufige Besprechung der Vorstellungen zur Vermögenssicherung und Verteilung des Erbes sowie Vorschläge zur Minimierung der Steuerlast.
2. Beraterteam und Mandatsvertrag
Mandatsvertrag: Erstellung eines detaillierten Mandatsvertrags, der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sowie den Umfang der Dienstleistungen klar definiert. Der Vertragsentwurf wird mit dem Mandanten besprochen und bei Bedarf angepasst.
Beraterteam: Bildung eines spezialisierten Beraterteams aus Anwalt, Steuerberater und ggf. den Beratern im Heimatland, das eng zusammenarbeitet, um alle Aspekte des Erbfalls zu bearbeiten. Das Team wird den Mandanten regelmäßig über den Fortschritt informieren und das Vorgehen abstimmen.
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Beraterteam und Mandatsvertrag
Die Detailprüfung wird eingeleitet
Um einen reibungslosen Übergang zur nächsten Phase sicherzustellen, wird nach dem Erstgespräch die umfassende Detailprüfung eingeleitet. In diesem Schritt werden alle relevanten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten genau erfasst und bewertet, um die Grundlage für die weiteren Schritte zu legen.
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Dokumentenmanagement.mp3
3. Umfassende Detailprüfung und Dokumentenmanagement
Erfassung und Bewertung der Vermögenswerte: Eine detaillierte Erfassung aller Vermögenswerte, einschließlich Grundstücke, Bankkonten, Wertpapiere, Beteiligungen und Fahrzeuge. Bewertung dieser Vermögenswerte nach aktuellen Marktwerten.
Ermittlung der Verbindlichkeiten: Eine genaue Aufstellung aller Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers, einschließlich Hypotheken, Kredite und sonstiger Verpflichtungen.
Prüfung des Testaments bzw. gesetzliche Erbfolge: Prüfung des Testaments bzw. Klärung der gesetzlichen Erbfolge, wenn kein oder kein gültiges Testament vorhanden ist; Klärung eventueller Pflichtteilsansprüche.
Erbschein: Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins in Spanien, um die Rechtsstellung der Erben gegenüber Dritten nachzuweisen. Bei Bedarf nehmen wir auch mit den jeweiligen Nachlassgerichten beim zuständigen Gericht im Ausland auf.
Steuerliche Analyse: Detaillierte Analyse der steuerlichen Aspekte, einschließlich der Erbschaftssteuerregelungen, Freibeträge und Steuersätze. Berechnung der steuerlichen Verpflichtungen der Erben und Beratung bzgl. Minimierung der Steuerlast.
Rechtliche Anforderungen: Prüfung und Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Erbschaft, Beantragung notwendiger Dokumente sowie notarieller Beurkundungen. Gegebenenfalls Errichtung von Vollmachten zur Vertretung in Spanien.
Dokumentenmanagement: Sammlung und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen zur Annahme der Erbschaft
-Geburts- und Sterbeurkunden
-Testamentseröffnungsprotokoll
-Urkunde zur Erbauseinandersetzung
-Nachweise über die Vermögenswerte des Erblassers
-Nachweise über Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers
-Erbschein
-Steuerliche Dokumente
-Zertifikate über Lebensversicherungsverträge mit Todesfalldeckung (certificado de contratos de Seguros de cobertura de fallecimiento)
-Zertifikat über letztwillige Verfügungen (certificado de actos de última voluntad)
-Wertgutachten
Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten bei der Beschaffung fehlender Dokumente, um alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenzutragen. Je nach den spezifischen Umständen kann es notwendig sein, zusätzliche Dokumente bereitzustellen, beispielsweise eine Vollmacht zur Vertretung des Erben in Spanien, insbesondere wenn dieser nicht persönlich anwesend sein kann.
- Erbenportal: Wir stellen den Erben einen digitalen Zugang zu allen Unterlagen rund um den Nachlass bereit. Dies reduziert Kommunikations- und Abstimmungskosten und ermöglicht einen transparenten Einblick in den Abwicklungsprozess. (Das ist eine Idee. In der Praxis könnte dies allerdings eventuell teuer werden, bzw. müsste dann im jeweiligen Honorar berücksichtigt werden. Man kauft quasi einen Datenraum für die Erben zum Teilen von Dokumenten. Wir hatten so etwas mal für die Due Diligence eingerichtet, am Ende aber nicht genutzt, weil die Gegenseite nicht kooperiert hatte, Anwälte etc und wir ein Datenschutzproblem hatten). Eventuell würden sich die Kosten erst lohnen, wenn großer Andrang von Erbschaften vorliegt.
Die Nachlassabwicklung beginnt
4. Nachlassabwicklung
Vorbereitung und Entwurf der Erbschaftsannahmeerklärungsurkunde: Wir erstellen den Entwurf der Urkunde zur Annahme der Erbschaft in enger Abstimmung mit den Erben, um sicherzustellen, dass alle individuellen Wünsche und Bedingungen des Erblassers sowie rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Notartermin in Spanien: Persönliche Begleitung der Erben zum Notartermin in Spanien, wo die Erbschaftsannahmeerklärungsurkunde unterzeichnet wird.
Umschreibung und Genehmigungen: Wir kümmern uns um die Umschreibung sämtlicher Vermögenswerte des Erblassers, sowie der Versorgungsträger auf die Erben bei den zuständigen Stellen und dokumentieren den Fortschritt gegenüber den Erben.
Steuererklärungen: Unsere Steuerberater ermitteln die Steuerlast und übernehmen die fristgerechte Erstellung sowie Einreichung der notwendigen Steuererklärungen gemeinsam mit unserer Gestoria bei den zuständigen Finanzämtern in Spanien.
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Nachlassabwicklung.mp3
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Nachbereitung
5. Nachbereitung
Nachlassordner: Wir übergeben alle relevanten Unterlagen sowohl in Papierform als auch digital an die Erben. Dies umfasst eine vollständige Dokumentation, um den Erben einen klaren Überblick und einfachen Zugriff auf alle Informationen zu ermöglichen.
Finales Ergebnis: Durch unsere sorgfältige und professionelle Arbeit gewährleisten wir eine erfolgreiche und rechtssichere Abwicklung des Nachlasses, die den Wünschen und Anforderungen des Erblassers gerecht wird. 😊
Finales Ergebnis
Durch unsere sorgfältige und professionelle Arbeit gewährleisten wir eine erfolgreiche und rechtssichere Abwicklung des Nachlasses, die den Wünschen und Anforderungen des Erblassers gerecht wird. 😊
6. Laufende Betreuung
Bleibende Unterstützung: Auch nach der erfolgreichen Abwicklung des Nachlasses endet unsere Unterstützung nicht! Optional bieten wir langfristige steuerliche Betreuung sowie Verwaltungsunterstützung rund um den Nachlass an. Unsere Abteilung für Wohn- und Ferienvermietung (wuf@plattesgroup.net) oder unsere Abteilung für Residenten (residenten@plattesgroup.net) bieten Ihnen eine laufende Betreuung an. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen
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