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Steueraufkommen steigt

 

2019

2020

2021

2022

2023

 

 

   

Prognostizierte Nettoabwanderung von Millionären im Jahr 2024

 

Land

Prognostizierte Abwanderungszahlen von 
Millionären im Jahr 2024

China

- 15.200

GB

- 9.500

Indien

- 4.300

Südkorea

- 1.200

Russland

- 1.000

Brasilien

- 800

Südafrika

- 600

Taiwan

- 400

Nigeria

- 300

Vietnam

- 300

Prognostizierte Nettozuwanderung von Millionären im Jahr 2024

 

Land

Prognostizierte Einwanderungszahlen von 
Millionären im Jahr 2024

VAE

+ 6.700

USA

+ 3.800

Singapur

+ 3.500

Kanada

+ 3.200

Australien

+ 2.500

Italien

+ 2.200

Schweiz

+ 1.500

Griechenland

+ 1.200

Portugal

+ 800

+ 400

Einkommensteuer Steuertabellen - Regel- und reduzierte Steuersätze

Staatliche Einkommensteuertabelle für Zinsen, Dividenden u. bestimmte Vermögensgewinne ab 01. Januar 2023. Diese Steuer ist mit der deutschen Abgeltungsteuer zu vergleichen.

Bemessungsgrundlage bis

Steuersatz ab 2023

6.000 €

19 %

50.000 €

21 %

200.000 €

23 %

300.000 €

27 %

Darüber hinaus

28 %

Die Einkommensteuer für Residenten (IRPF) setzt sich in Spanien jeweils zur Hälfte aus einer staatlichen und einer regionalen Tabelle zusammen. Unten eine konsolidierte Gesamttabelle, die aufgrund des unterschiedlichen Aufbaus der beiden genannten Tabellen nur eine ungefähre Orientierung vermitteln kann.

Konsolidierte Gesamttabelle 2023 Balearen

Effektive Bemessungsgrundlage

Steuersumme

Überschießende
Bemessungsgrundlage

Steuersatz

0,00 €

0,00 €

10.000,00 €

19,00 %

10.000,00 €

1.900,00 €

2.450,00 €

21,25 %

12.450,00 €

2.420,63 €

5.550,00 €

23,75 %

18.000,00 €

3.738,75 €

2.200,00 €

26,75 %

20.200,00 €

4.327,25 €

9.800,00 €

29,75 %

30.000,00 €

7.242,75 €

5.200,00 €

32,75 %

35.200,00 €

8.945,75 €

12.800,00 €

36,25 %

48.000,00 €

13.585,75 €

12.000,00 €

37,75 %

60.000,00 €

18.115,75 €

10.000,00 €

41,75 %

70.000,00 €

22.290,75 €

20.000,00 €

44,50 %

90.000,00 €

31.190,75 €

30.000,00 €

45,50 %

120.000,00 €

44.840,75 €

55.000,00 €

46,50 %

175.000,00 €

70.415,75 €

125.000,00 €

47,50 %

300.000,00 €

129.790,75 €

Darüber hinaus…

49,50 %

Konsolidierte Gesamttabelle 2024 Balearen

Effektive Bemessungsgrundlage

Steuersumme

Überschießende
Bemessungsgrundlage

Steuersatz

0,00 €

0,00 €

10.000,00 €

18,50 %

10.000,00 €

1.850,00 €

2.450,00 €

20,75 %

12.450,00 €

2.358,38 €

5.550,00 €

23,25 %

18.000,00 €

3.648,75 €

2.200,00 €

26,25 %

20.200,00 €

4.226,25 €

9.800,00 €

29,25 %

30.000,00 €

7.092,75 €

5.200,00 €

32,50 %

35.200,00 €

8.782,75 €

12.800,00 €

36,00 %

48.000,00 €

13.390,75 €

12.000,00 €

37,50 %

60.000,00 €

17.890,75 €

10.000,00 €

41,50 %

70.000,00 €

22.040,75 €

20.000,00 €

44,25 %

90.000,00 €

30.890,75 €

30.000,00 €

45,25 %

120.000,00 €

44.465,75 €

55.000,00 €

46,25 %

175.000,00 €

69.903,25 €

125.000,00 €

47,25 %

300.000,00 €

128.965,75 €

Darüber hinaus…

49,25 %

Ausländische Steuer bei Erbschaft - Anrechnung

Anrechnung der Spanischen Erbschaftsteuer in Deutschland

Beispiel: Der Erblasser wird von seinem Sohn allein beerebt. Er hinterlässt Kapitalvermögen im Wert von 500.000 €, ein von ihm selbst genutztes Familienheim (die Wohnfläche beträgt unter 200m2) mit einem Grundbesitzwert von 300.000 €, in das der Sohn unverzüglich einzieht, und ein Geschäftsgrundstück in Spanien mit einem gemeinen Wert von 150.000 €. Auf dem Grundstück in Spanien lasten Grundschulden mit einer Valuta von 50.000 €. Der Sohn wird in Spanien zu einer Erbschaftsteuer von 20.000 € herangezogen. 

Erbmasse in Deutschland und Spanien

Beschreibung

Land

Betrag

Kapitalvermögen

DE

500.000,00 €

Familenheim

DE

300.000,00 €

Geschäftsgrundstück

ES

150.000,00 €

Grundschuld auf Grundstück

ES

50.000,00 €

Berechnung der Erbschaftsteuer in Deutschland

Inländisches Familienheim
Befreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4c ErbStG
Ergebnis nach Berücksichtigung der möglichen Befreiungen

300.000,00 €
./. 300.000,00 €
= 0,00 €

Grundstück in Spanien
Kapitalvermögen
Gesamter Vermögensfall

150.000,00 €
+ 500.000,00 €
= 650.000,00 €

Nachlassverbindlichkeit nach Abzug der Grundschuld in Spanien
Steuerpflichtiges Gesamtvermögen
Erbfallkostenpauschale
Persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb

./. 50.000,00 €
= 600.000,00 €
./. 10.300,00 €
./. 400.000,00 €
= 189.700,00 €

Steuersatz in Deutschland

11 %

Erbschaftsteuer in Deutschland

= 20.867,00 €

Berechnung des abzugsfähigen Anteils nach § 13 Absatz 1 Satz 2 ErbStG

Grundstück in Spanien
direkt zuzuordnende Grundschulden
Steuerpflichtiges Auslandsvermögen

150.000,00 €
./. 50.000,00 €
= 100.000,00 €

Berechnungsformel: 
Steuer vor Anrechnung ausländischer Steuer x steuerpflichtiges Auslandsvermögen ÷ steuerpflichtiges Gesamtvermögen in Spanien
20.867 € x 100.000 € ÷ 600.000 €


= 3.748,00 €

Festzusetzende Erbschaftsteuer (20.867 € - 3.478 €)

= 17.389,00 €

Grunderwerbsteuer der Balearen - Steuertabelle

Die balearische Regierung hat eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für Luxusimmobilien ab 1. Januar 2023 beschlossen. Die Steuer auf den Immobilienwert über 1 Million Euro wurde von 11,5 auf 12 Prozent angehoben und ein neuer Steuersatz von 13 Prozent für den Wert über 2 Millionen Euro eingeführt. 

Zu beachten: Für den Kauf des ersten Hauptwohnsitzes mit einem Kaufpreis von max. 270.151,20 Euro gilt ein verminderter Steuersatz von 4 Prozent. 

Update (18. Juli 2023): Die Balearen-Präsidentin Marga Prohens gab die Abschaffung der Grunderwerbsteuer (ITP) für den Kauf des ersten Wohnsitzes für Personen unter 30 Jahren und Menschen mit Behinderung sowie eine Ermäßigung von 50 Prozent für Personen unter 35 Jahren, kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit behinderten Angehörigen bekannt. Die Regelung greift für Immobilien bis zu 350.000 Euro. Die balearische Regierung hat folgende Steuersätze für den Erwerb von Immobilien in Form der Grunderwerbsteuer der Balearen festgelegt:

Balearische Grunderwerbsteuertabelle – gültig seit 1. Januar 2023

Gesamtwert der Immobilie

Steuerbetrag seid 2023

Überschießender Betrag bis

Steuersatz seit 2023

0,00 €

334,26 €

0,20 %

8

400.000,00 €

835,63 €

0,30 %

9

600.000,00 €

2.506,86 €

0,50 %

10

1.000.000,00 €

8.523,36 €

0,90 %

12

2.000.000,00 €

25.904,35 €

1,30 %

13

Beispielsrechnung: Kaufpreis 500.000,00 €

Die Steuerlast ist progressiv. Bis zu einem Kaufpreis 400.000 Euro fallen 8 Prozent Grunderwerbsteuer an (= 32.000 Euro). Der überschießende Betrag von 100.000 Euro (Betrag, der bis zu 500.000 Euro fehlt) wird mit 9 Prozent besteuert (=9000 Euro). Somit ergibt sich beim Kauf einer Ferienimmobilie im Wert von 500.000 Euro eine Grunderwerbsteuer von 41.000 Euro (32.000 Euro plus 9000 Euro).

Über unseren Steuerrechner können Sie Ihre Grunderwerbsteuer ganz einfach selbst berechnen.

Schenkungsteuer auf den Balearen

Für die Verwandtschaftsgruppen I und II: pauschal 7 % (kein Multiplikationskoeffizient)
Für die Verwandtschaftsgruppen III und IV:

Allgemeine Tabelle

Bemessungsgrundlage bis

Steuerbetrag ab 2016

Überschießender 
Betrag bis

Steuersatz ab 2016

0,00 €

0,00 €

8.000,00 €

7,5 %

8.000,00 €

612,0 €

8.000,00 €

8,50 %

16.000,00 €

1.292,00 €

8.000,00 €

9,35 %

24.000,00 €

2.040,00 €

8.000,00 €

10,20 %

32.000,00 €

2.856,00 €

8.000,00 €

11,05 %

40.000,00 €

3.740,00 €

8.000,00 €

11,90 %

48.000,00 €

4.692,00 €

8.000,00 €

12,75 %

56.000,00 €

5.712,00 €

8.000,00 €

13,60 %

64.000,00 €

6.800,00 €

8.000,00 €

14,45 %

72.000,00 €

7.956,00 €

8.000,00 €

15,30 %

80.000,00 €

9.180,00 €

40.000,00 €

16,15 %

120.000,00 €

15.640,00 €

40.000,00 €

18,70 %

160.000,00 €

23.120,00 €

80.000,00 €

21,25 %

240.000,00 €

40.120,00 €

160.000,00 €

25,50 %

400.000,00 €

80.920,00 €

400.000,00 €

29,75 %

800.000,00 €

199.920,00 €

darüber hinaus…

34,00 %

Die korrigierte Gesamtquote erhält man, indem man auf die Gesamtquote den Multiplikationskoeffizienten anwendet, der vom bestehenden Vorvermögen und dem Verwandtschaftsgrad abhängt:

Tabelle der Multiplikationskoeffizienten

Vorvermögen

I + II

III1

III2

IV 

0 € bis 400.000,00 €

1,0000

1,5882

1,9500

2,000

400.000,01 € bis 2.000.000,00 €

1,0500

1,6676

2,0000

2,100

2.000.000,001 € bis 4.000.000,00 €

1,1000

1,7471

2,1000

2,2000

ab 4.000.000,00 €

1,2000

1,9059

2,3000

2,4000

Staatliche Erbschaftsteuertarife in Spanien

Die spanische Regierung hat folgende Steuersätze für die Erbschaft festgelegt:

Bemessungsgrundlage

Steuerbetrag

Überschießender Betrag

Steuersatz

0,00 €

0,00 €

7.993,46 €

7,65 %

7.993,46 €

611,50 €

7.987,45 €

8,50 %

15.980,91 €

1.292,43 €

7.987,45 €

9,35 %

23.968,36 €

2.037,26 €

7.987,45 €

10,20 %

31.955,81 €

2.851,98 €

7.987,45 €

11,05 %

39.943,26 €

3.734,59 €

7.987,45 €

11,90 %

47.930,71 €

4.685,10 €

7.987,45 €

12,75 %

55.918,17 €

5.703,40 €

7.987,45 €

13,60 %

63.905,62 €

6.789,79 €

7.987,45 €

14,45 %

71.893,07 €

7.943,98 €

7.987,45 €

15,30 %

79.880,52 €

9.166,06 €

39.877,15 €

16,15 %

119.757,67 €

15.606,22 €

39.877,15 €

18,70 %

159.634,83 €

23.063,25 €

79.754,30 €

21,25 %

239.389,13 €

40.011,04 €

159.3988,41 €

25,50 %

398.777,54 €

80.665,08 €

398.777,54 €

29,75 %

797.555,08 €

199.291,40 €

darüber hinaus…

34,00 %

Staatliche Erbschaftsteuertabelle - Tabelle der Multiplikationskoeffizienten

Vorvermögen

I + II

III1

III2

IV 

bis 402.678,11 €

1,0000

1,5882

1,9500

2,000

402.678,11 € bis 2.007.380,43 €

1,0500

1,6676

2,0000

2,100

2.007.380,43 € bis 4.020.770,98 €

1,1000

1,7471

2,1000

2,2000

ab 4.020.770,98 €

1,2000

1,9059

2,3000

2,4000

Erbschaftsteuer auf den Balearen

Erbschaftsteuertarife auf den Balearen

Allgemeine Tabelle

Bemessungsgrundlage 

Steuerbetrag 
Gesamt

Überschießender 
Betrag

Steuersatz

0,00 €

0,00 €

8.000,00 €

7,5 %

8.000,00 €

612,0 €

8.000,00 €

8,50 %

16.000,00 €

1.292,00 €

8.000,00 €

9,35 %

24.000,00 €

2.040,00 €

8.000,00 €

10,20 %

32.000,00 €

2.856,00 €

8.000,00 €

11,05 %

40.000,00 €

3.740,00 €

8.000,00 €

11,90 %

48.000,00 €

4.692,00 €

8.000,00 €

12,75 %

56.000,00 €

5.712,00 €

8.000,00 €

13,60 %

64.000,00 €

6.800,00 €

8.000,00 €

14,45 %

72.000,00 €

7.956,00 €

8.000,00 €

15,30 %

80.000,00 €

9.180,00 €

40.000,00 €

16,15 %

120.000,00 €

15.640,00 €

40.000,00 €

18,70 %

160.000,00 €

23.120,00 €

80.000,00 €

21,25 %

240.000,00 €

40.120,00 €

160.000,00 €

25,50 %

400.000,00 €

80.920,00 €

400.000,00 €

29,75 %

800.000,00 €

199.920,00 €

darüber hinaus…

34,00 %

Derzeit können Nichtresidenten wahlweise die staatliche Regelung oder die Regelung jener Region anwenden, in der sich der größere Teil des erbschaftsteuerpflichtigen Vermögens befindet. Auf den Balearen gilt für die Verwandtschaftsgruppen I und II die folgende Tabelle dann, wenn die Voraussetzungen für die seit 2023 geltende Befreiung von der Erbschaftsteuer nicht zutreffen1 (Multiplikationskoeffizienten gemäß Tabelle weiter unten sind zu berücksichtigen):

Allgemeine Tabelle

Bemessungsgrundlage 

Steuerbetrag 
ab 2016

Überschießender 
Betrag bis

Steuersatz ab 2016

0,00 €

0,00 €

700.000,00 €

1,00 %

700.000,00 €

7.000,00 €

300.000,00 €

8,00 %

1.000.000,00 €

31.000,00 €

1.000.000,00 €

11,00 %

2.000.000,00 €

411.000,00 €

1.000.000,00 €

15,00 %

3.000.000,00 €

290.000,00 €

darüber hinaus…

20,00 %

Der korrigierte (= endgültige Steuerbetrag) ermittelt sich aus der Berechnung eines Multiplikationskoeffizienten gemäß der folgenden Tabelle. Dabei wird der aus denvorherigen Tabellen errechnete Steuerbetrag gemäß bestehendem Vermögen sowie Verwandtschaftsgruppen korrigiert:

Tabelle der Multiplikationskoeffizienten

Allgemeine Tabelle

Vorvermögen

I + II

III1

III2

IV 
(andere)

0 € bis 400.000,00 €

1,0000

1,2706

1,6575

1,7000

400.000,01 € bis 2.000.000,00 €

1,0500

1,3341

1,7000

1,7850

2.000.000,001 € bis 4.000.000,00 €

1,1000

1,3977

1,7850

1,8700

Mehr als 4.000.000,00 €

1,2000

1,5247

1,955,

2,0400

Freibeträge nach Personengruppen

Personengruppe

Freibetrag

Stk.

Für Ehepartner

500.000 €

I

Für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

500.000 €

I

Für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder

400.000 €

I

Für Enkelkinder

200.000 €

I

Urenkel; für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft

100.000 €

I

Für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

20.000 €

II

Für alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft

20.000 €

III

Bereits verwendet

Pflichtteilsberechtigte / Pflichtteil

 

Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteil

Kinder und andere Abkömmlinge

⅓ der Erbmasse, wenn vier oder weniger.

½ der Erbmasse, wenn mehr als vier.

Zum Vergleich: Laut Código Civil bleibt der Umfang des Pflichtanteils von der Anzahl der Kinder unberührt und beträgt stets ⅔.

Vorfahren

¼ der Erbmasse unabhängig davon, ob mit dem überlebenden Ehepartner geerbt wird oder nicht. Wenn beide Eltern zusammen erben, wird die Hälfte zwischen den beiden aufgeteilt. Wenn ein Elternteil bereits gestorben ist erhält der andere das gesamte Erbe.

Ehepartner

Der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist dem 
verwitweten Ehepartner gleichgestellt.

Beim Erben gemeinsam mit Abkömmlingen Nießbrauchsrecht auf ½ der Erbmasse.

Gemeinsam mit Eltern Nießbrauchsrecht auf ⅔ der Erbmasse.

In allen anderen Fällen:
Nießbrauchsrecht auf Gesamtheit der Erbmasse. 

Vermögensteuertabelle

Die spanische Regierung hat folgende Steuersätze für die Vermögensteuer festgelegt: Freibetrag: 700.000 € Staatliche Vermögensteuertabelle seit 01. Januar 2021

Bemessungsgrundlage bis

Steuerbetrag Gesamt

Steuersatz auf Progressionsstufe

167.129,45 €

334,26 €

0,20 %

334.252,88 €

835,63 €

0,30 %

668.499,75 €

2.506,86 €

0,50 %

1.336.999,51 €

8.523,36 €

0,90 %

2.673.999,01 €

25.904,35 €

1,30 %

5.347.998,03 €

71.362,33 €

1,70 %

10.695.996,06 €

183.670,29 €

2,10 %

darüber hinaus…

 

3,50 %

Die balearische Regierung hat folgende Steuersätze für die Vermögensteuer festgelegt: Freibetrag bis einschließlich 2023: 700.000 € Freibetrag ab 2024: 3.000.000 € Balearische Vermögensteuertabelle ab dem 01. Januar 2015

Bemessungsgrundlage bis

Steuerbetrag Gesamt

Steuersatz auf Progressionsstufe

170.472,04 €

477,32 €

0,28 %

340.937,94 €

1.176,23 €

0,41 %

681.869,75 €

3.528,67 €

0,69 %

1.336.999,51 €

11.649,06 €

1,24 %

2.727.479,00 €

36.543,30 €

1,79 %

5.454.958,00 €

100.639,06 €

2,35 %

10.909.915,99 €

258.832,84 €

2,90 %

darüber hinaus…

 

3,45 %

Besteuerung bei der Veräußerung in Spanien

Hinweis: Die folgenden Ausführungen sind deckungsgleich mit den Ausführungen zur Wohnvermietung. Die Steuerbelastung in Spanien errechnet sich wie folgt:

Besteuerung bei der Veräußerung in Spanien

Anschaffungskosten

1.705.000,00 €

Da die AfA mit 90.000,00 € bei der lfd. Besteuerung berücksichtigt wurde, 
haben wir im Veräußerungszeitpunkt einen um 90.000,00 € geringeren Buchwert.

Verkaufspreis

2.500.000,00 €

Gewinn

885.000,00 €

Anzuwendender Steuersatz

19 %

Zu zahlende spanische Einkommensteuer

168.150,00 €

Anhand des folgenden Beispiels stellen wir die Besteuerung in Spanien dar:

Besteuerung bei der Veräußerung in Spanien

Kaufpreis eines Grundstücks im Jahr 2018

500.000,00 €

Zu zahlende Umsatzsteuer auf den Kauf mit 21 %

105.000,00 €

Baukosten des Hauses

1.000.000,00 €

Zu zahlende Umsatzsteuer auf die Baukosten mit 10 %

100.000,00 €

Zinsen für drei Jahre zur Finanzierung des Hauses

50.000,00 €

Bewirtschaftungskosten für drei Jahre
(Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen, Steuerberater)

168.150,00 €

Verkaufspreis der Immobilie im Jahr 2021

2.500.000,00 €

Absetzung für Abnutzung (AfA) für drei Jahre // 3% von 1.000.000,00 €

90.000,00 €

Vermögensteuertabelle für Nichtresidente

Staatliche Tabelle:

Hier führte der Gesetzgeber mit Wirkung vom 01. Januar 2021 eine Änderung ein: Für den Vermögensanteil über 10,7 Mio. € gilt nun ein Steuersatz von 3,5 % (bisher 2,5 %). Auf den Balearen hat die staatliche Tabelle nur für Nichtresidenten Bedeutung, weil diese zwischen regionaler und staatlicher Regelung wählen können.

Staatliche Tabelle

Bemessungsgrundlage

Steuerschuld

Überschießender
Betrag bis

Darauf Steuersatz

0,00 €

0,00 €

167.129,45 €

0,2 %

167.129,45 €

334,26 €

167.123,43 €

0,3 %

334.252,88 €

835,63 €

334.246,87 €

0,5 %

668.499,75 €

2.506,86 €

668.499,76 €

0,9 %

1.336.999,51 €

8.523,36 €

1.336.999,50 €

1,3 %

2.673.999,01 €

25.904,35 €

2.673.999,02 €

1,7 %

5.347.998,03 €

71.362,33 €

5.347.998,03 €

2,1 %

10.695.996,06 €

183.670,29 €

Darüber hinaus…

3,5 %

Tabelle für die Balearen

Bemessungsgrundlage

Steuerschuld

Überschießender
Betrag bis

Darauf Steuersatz

0,00 €

0,00 €

170.472,04 €

0,28 %

170.472,04 €

477,32 €

170.465,00 €

0,41 %

340.937,04 €

1.176,23 €

340.932,71 €

0,69 %

681.869,75 €

3.528,67 €

654.869,76 €

1,24 %

1.336.739,51 €

11.649,06 €

1.390.739,49 €

1,79 %

2.727.479,00 €

36.543,30 €

2.727.479,00 €

2,35 %

5.454.958,00 €

100.639,06 €

5.454.957,99 €

2,90 %

10.909.951,99 €

258.832,84 €

Darüber hinaus…

3,45 %

 Wegzug des Anteilseigners

Bezeichnung

Basis

Steuersatz

Steuerbetrag

Verkehrswert der GmbH-Anteile

110.000.000 €

  
Anschaffungs - und Gründungskosten

⁒ 10.000.000 € 

  
Steuerpflichtiger Gewinn

100.000.000 €

26,375 %

2.637.500 €

Wechsel des Ortes der Geschäftsführung

Wert der Firma

100.000.000 €

ca. 30 %

30.000.000 €

Erbschaftsteuer

Verkehrswert der GmbH-Anteile

110.000.000 €

 

 

Einkommensteuer bereichungsmindernd

⁒ 26.375.000 €

 

 

 

83.625.000 €

ca. 30 %

30.000.000 €

Mögliche Gesamtsteuerbelastung

Steuerliches Großschadensereignis

ca. 81 %

81.462.500 €

Erbschaftsteuer

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

Enge Verwandte wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkelkinder

Entferntere Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner

Alle anderen Erbinnen und Erben, wie zum Beispiel Freunde, unverheiratete Partner und deren Kinder oder entfernte Verwandte

Steuersätze für das Erbe nach Steuerklassen in Prozent

Wert der Erbschaft1

Steuerklasse

I

II

III

Bis 75.000 €

7 %

15 %

30 %

Bis 300.000 €

11 %

20 %

30 %

Bis 600.000 €

15 %

25 %

30 %

Bis 6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

Bis 13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

Bis 26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

Über 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Checkliste - Haben Sie an alles gedacht?

 

Checkliste - Haben Sie an alles gedacht?

Steuerliche Anmeldung - NIF/NIE (Evtl. beim Immobilienerwerb) Modelo 030

 

Prüfung bisheriger Steuererklärungen

 

Zustelladresse - Postbox / Notar + Modelo 036

 

Antrag auf Lizenz zur Ferienvermietung beim Tourismusministerium 
(Moratorium seit 2022)

 

Mietverträge / Vermittlungsvertrag mit Agentur

 

Anmeldung Touristensteuer / Modelo 017

 

Belegfluss über Kosten, Erwerb und Investitionen Erstellung Anlageverzeichnis

  

Vermietung ohne USt./IVA

Vermietung mit USt/IVA

    

Belegfluss:
Mieteinnahmen/
Ausgaben:
Einkommensteuererklärung für NR in Spanien
(M. 210 - je Quartal)

Selbstnutzung:
Einkommensteuer für NR
(M. 210 - jährlich)

Ein
Eigentümer

Mehrere
Eigentümer

   

Die Daten/Belege sind in unserem Wohn- und 
Ferienvermietungsportal so aufbereitet, dass in Deutschland die Anlage V und Anlage AUS für die Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen erstellt werden können. WuF-Portal

Gründung / steuerliche Anmeldung Gütergemeinschaft (CB)

  

Steuerlicher Vertreter 
(representante fiscal)

 

Prüfung Sozialversicherungspflicht / Anmeldung

 

Betriebsstättenbesteuerung / Buchhaltung / Körperschaft- und Umsatzsteuer / Modelo 200 / jährliche Vorauszahlungen Modelo 303 Quartal

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